Erkundungsbohrungen zum Baugrund
Für die Verlängerung der U5-West von Pasing nach Freiham müssen weitere verdichtende Baugrunderkundungen erfolgen und zusätzliche Grundwassermessstellen hergestellt werden.
Zwischen dem 21.12.2024 und 12.01.2025 finden keine Arbeiten statt.
Die unten aufgeführte Aufstellung zeigt Standorte und Zeiträume der Bohrungen. Je nach Tiefe der Bohrung dauert das Bohren und der Ausbau zirka 3 bis 8 Werktage.
20.11.2024 – 20.12.2024
1. Nähe Volmstraße 52
2. Andreas-Sengl-Weg, Nähe Hieronymusstraße 12
3. Schikanederstraße 6
4. Pottensteinstraße 54
5. Streitbergstraße 96 Wendehammer
6. Wiesentfelser Straße 39b
7. Nähe Centa-Hafenbrädl-Straße 50
8. Nähe Aubinger Straße 41-43, 55
9. Wiesentfelser Straße 35c
10. Nähe Wiesentfelser Straße 53
09.12.2024 – 17.01.2025
12. Wiesentfelser Straße 19
13. Nähe Wiesentfelser Straße 29
14. Nähe Aubinger Straße 63
15. Aubinger Straße 51
16. Nähe Wiesentfelser Straße 72
17. Aubinger Straße – Ecke Radolfzeller Straße
13.01.2025 – 07.02.2025
15. Morungenstraße 3
16. Aubinger Straße 51
17. Aubinger Straße 41-49
18. Spielplatz Freiham, Nähe Wiesentfelser Straße 74
20.01.2025 – 21.02.2025
19. Aubinger Straße 73
20. Spielplatz Freiham, Nähe Wiesentfelser Straße 74
Sehr geehrte Anwohner*innen,
Für die Verlängerung der U5-West von Pasing nach Freiham müssen weitere verdichtende Baugrunderkundungen erfolgen und zusätzliche Grundwassermessstellen hergestellt werden.
Termine
Dazu werden, entlang der geplanten Strecke ab Pasing bis Freiham, von November 2024 bis April 2025, an 78 Stellen ergänzende Bohrarbeiten stattfinden (siehe Lageplan).
Die Bohrungen finden sowohl auf städtischem Straßengrund wie Privatgrund statt, zumeist in Baumgräben und Parkbuchten. Betroffene Eigentümer*innen wurden bereits informiert.
Arbeitszeiten
Die Arbeiten an den einzelnen Bohrpunkten werden werktags zwischen 7 und 20 Uhr durchgeführt und nehmen jeweils etwa drei bis acht Arbeitstage in Anspruch.
Verfahren
Erkundungsbohrungen und das Herstellen von Grundwassermessstellen sind vielfach durchgeführte Standardverfahren. Ein Bohrgerät erstellt ein mit einer Verrohrung geschütztes Loch von etwa 30 Zentimeter Durchmesser und bis zu 45 Meter Tiefe.
Sämtliche Bohrlöcher werden im Anschluss zu Grundwassermessstellen ausgebaut. Die Messstellen dienen zur Beobachtung des Schutzgutes Grundwasser.
Verkehr
Während der Arbeiten kann es im unmittelbaren Bohrbereich zu einer Reduzierung der Fahrbahnbreiten, der Fuß- und Radwege sowie der Parkmöglichkeiten kommen. Die Arbeiten haben keine Auswirkung auf die Erreichbarkeit von Privatgrundstücken.
Die beauftragte Bohrfirma ist für den reibungsfreien Ablauf von Bohrarbeiten im innerstädtischen Bereich sensibilisiert.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei Bauarbeiten im öffentlichen Raum lässt es sich leider nie völlig vermeiden, dass Anwohner*innen durch Lärm, Schmutz und Verkehrsumleitungen beeinträchtigt oder behindert werden.
Wir bemühen uns – auch im Einvernehmen mit beauftragten Firmen – Beeinträchtigungen während der Arbeiten für Sie so gering wie möglich gehalten.